Honorar

Honorar

  • Honorar bei Psychotherapie

    Das Honorar der psychotherapeutischen Leistungen berechnet sich nach dem Gebührenverszeichnis für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel werden 60 Min. für eine therapeutische Sitzung angesetzt. Sie können den Rechnungsbetrag mit Bankkarte in der Praxis oder per Überweisung bezahlen.  Der beglichene Betrag wird durch eine Rechnung quittiert, die Sie gegebenenfalls als Vorlage zur Abrechnung mit Ihrem Kostenträger verwenden können. Das Honorar beinhaltet neben der Therapieleistung die aufgewendete Zeit für die Vorbereitung  und die Nacharbeit wie z.B. Dokumentation.

    Individuelle Einzelregelungen (soziales Honorar) für Personen mit geringem Einkommen (z.B. Auszubildende, Studenten, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld) sind möglich. Bitte sprechen Sie mich an!

  • Honorar bei psychologischer Beratung

    Für eine psychologische Beratung, Videoberatung oder eine Paarberatung gelten folgende Honorarsätze:


    Einzelberatung 60 Min. /   90 €

    Einzelberatung 90 Min. / 120 €

    Paarberatung   60 Min. / 110 €

    Paarberatung   90 Min. / 150 €


    Das Honorar ist im Anschluss an die Beratung fällig und wird durch eine Rechnung quittiert. Sie können bequem mit Bankkarte in der Praxis bezahlen oder den Rechnungsbetrag überweisen.

    Psychologische Beratungen können nicht über die Krankenversicherungen abgerechnet werden, da es sich hierbei nicht um eine Behandlung mit Krankheitswert handelt.

    Hat die psychologische Beratung einen Bezug zu ihren Beruf, können Sie die Honorarkosten als "Werbungskosten" in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

  • Fahrtkosten bei Hausbesuchen

    Sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, sind folgende Fahrtenpauschalsätze zusätzlich zur Behandlungsvergütung  zu berücksichtigen:

    Zone 1        bis 10 km Fahrtenpauschale 20€

    Zone 2  10 bis 25 km Fahrtenpauschale 30€

    Zone 3  25 bis 40 km Fahrtenpauschale 45€

    Zone 4        ab 40 km Fahrtenpauschale nach Abspr.

  • Kosten-Aufklärung

    Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teil.  Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie sind demzufolge von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungspflichtig. 

    Ihre psychotherapeutischen Behandlungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" unter den Sonderausgaben angeben.

    Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherungen sowie Beihilfeberechtigte können, sofern  in den Vertragsbedingungen vereinbart, Erstattung  Ihrer Behandlungskosten geltend machen. Die Erstattungen sind in der Regel auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker beschränkt. 

    Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Dieses ist  in vollem Umfang zu begleichen.

  • Ausfallhonorar

    Bitte beachten Sie, dass fest vereinbarte Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden, mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 50% der Gesamtgebühr  in Rechnung gestellt werden. 

    Eine Terminabsage bis spätestens 24 Std. vor dem vereinbarten Termin ist selbstverständlich kostenfrei. Ich danke für Ihr Verständnis!

  • Vorteile für Selbstzahler

    Es ist nur zu gut verständlich, dass Sie Ihre Honorarkosten gerne von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen möchten. Bedenken Sie aber, sobald Sie eine Rechnung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, sind Sie bei Ihrer Versicherung als "psychisch erkrankt" erfasst. Das kann für Sie von Nachteil sein, wenn Sie z.B. eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, oder wenn Sie Ihre Krankenkasse in Zukunft einmal wechseln möchten.

    Wägen Sie deshalb in aller Ruhe ab, ob Sie den Weg der Kostenerstattung über Ihre Krankenkasse gehen wollen.

    Ein großer Vorteil für Sie als Selbstzahler besteht darin, dass Sie keine lange Wartezeiten haben und mit Ihrer Therapie gleich beginnen können, ohne auf einen kassenzugelassenen Therapieplatz warten zu müssen. Die Wahl Ihres Therapeuten treffen Sie ganz alleine.

    Sie bleiben unabhängig und stimmen die Anzahl und Häufigkeit Ihrer Sitzungen mit Ihrem Therapeuten ab.

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